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Ladenöffnung und Einzelhandel in Brandenburg

Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) · Regeln geprüft am 11.10.2026

  • Mo bis Sa 0 bis 24 UhrWerktags
  • bis 5Verkaufsoffene Sonntage
  • 10.056Geschäfte in OSM
  • 3,97je 1.000 Einwohner

Brandenburg regelt die Öffnungszeiten von Geschäften im Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG), in der geltenden Fassung. Hier findest du die Regeln für Werktage, Sonn- und Feiertage, Heiligabend und Silvester, die Ausnahmen für bestimmte Waren und Orte sowie die Zahlen zum Einzelhandel im Land.

Ladenöffnung an Werktagen in Brandenburg

Montag bis Samstag von 0 bis 24 Uhr.

Heiligabend (24. Dezember)An einem Werktag ab 14 Uhr geschlossen. Fällt Heiligabend auf einen Sonntag, dürfen Lebensmittelgeschäfte und Weihnachtsbaumverkäufe von 7 bis 14 Uhr öffnen.
Silvester (31. Dezember)Keine Sonderregel.

Verkaufsoffene Sonntage in Brandenburg

Aus Anlass besonderer Ereignisse dürfen Verkaufsstellen im Gemeindegebiet an höchstens fünf Sonn- oder Feiertagen im Jahr öffnen; die örtliche Ordnungsbehörde setzt die Tage per Verordnung fest. Hinzu kommt je betroffenem Gebiet ein weiterer Tag aus Anlass regionaler Ereignisse wie Vereins- oder Straßenfeste.

Höchstzahl5 Sonn- oder Feiertage im Jahr (§ 5 BbgLöG)
Dauer und Zeitfenster13 bis 20 Uhr; nicht mehr als zwei freigegebene Sonn- oder Feiertage innerhalb von vier Wochen
Wer entscheidetDie örtliche Ordnungsbehörde per ordnungsbehördlicher Verordnung.
Nicht freigegeben werden dürfenKarfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und 1. und 2. Weihnachtsfeiertag

Eine Terminliste gibt es hier bewusst nicht: Freigaben ändern sich jährlich und werden mitunter kurz vorher von Gerichten gekippt. Maßgeblich ist die Bekanntmachung der zuständigen Stelle. Regeln aller Länder im Vergleich

Sonntagsverkauf bestimmter Waren

Blumen, Zeitungen, Back- und Konditorwaren sowie Milchprodukte: fünf zusammenhängende Stunden zwischen 7 und 19 Uhr; Hofläden mit überwiegend eigenen Erzeugnissen acht Stunden (§ 4).

Kur-, Ausflugs- und Tourismusorte

Für Kur-, Erholungs- und Ausflugsorte kann eine Rechtsverordnung weitere Sonntagsöffnungen zulassen (§ 5 Abs. 4).

Für Beschäftigte gilt das Arbeitszeitgesetz

Die Öffnungszeit ist Ländersache, die Arbeitszeit des Personals nicht. Nach § 11 Arbeitszeitgesetz bleiben mindestens 15 Sonntage im Jahr frei, und wer sonntags arbeitet, bekommt einen Ersatzruhetag.

Einzelhandel in Brandenburg in Zahlen

Die offene Karte verzeichnet in Brandenburg 10.056 Geschäfte, das entspricht 3,97 je 1.000 Einwohner. Etwa 33 % tragen eine Marke. Nicht mitgezählt sind 2.913 Dienstleister mit Ladenlokal.

Größte Filialnetze

  1. Netto Marken-Discount: 204
  2. Edeka: 146
  3. Aldi Nord: 121
  4. Lidl: 104
  5. Rewe: 103
  6. Netto: 97
  7. KiK: 88
  8. Rossmann: 86
  9. Norma: 76
  10. Getränke Hoffmann: 75

Städte ab 20.000 Einwohnern in Brandenburg

StadtEinwohnerGeschäfteje 1.000
Potsdam185.1379124,9
Cottbus95.1405125,4
Brandenburg an der Havel73.9453715,0
Frankfurt (Oder)56.5862163,8
Oranienburg49.8241633,3
Falkensee46.2131523,3
Bernau bei Berlin44.7061443,2
Eberswalde41.8671413,4
Königs Wusterhausen39.5901443,6
Schwedt/Oder33.6331243,7
Neuruppin33.1071474,4
Fürstenwalde31.9811775,5
Ludwigsfelde29.635852,9
Blankenfelde-Mahlow29.280752,6
Strausberg27.7651154,1
Teltow27.698933,4
Werder (Havel)27.0641304,8
Hohen Neuendorf26.819772,9
Hennigsdorf26.602552,1
Eisenhüttenstadt24.7911616,5
Rathenow24.7611546,2
Wandlitz24.633913,7
Senftenberg23.1471556,7
Zossen21.558562,6
Panketal21.343452,1
Luckenwalde21.077823,9
Spremberg20.900733,5

Häufige Fragen

Wie lange dürfen Geschäfte in Brandenburg öffnen?

Montag bis Samstag von 0 bis 24 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind Geschäfte grundsätzlich geschlossen, Ausnahmen gelten für bestimmte Waren, Orte und verkaufsoffene Sonntage.

Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es in Brandenburg?

Höchstens 5 im Jahr, 13 bis 20 Uhr; nicht mehr als zwei freigegebene Sonn- oder Feiertage innerhalb von vier Wochen. Die örtliche Ordnungsbehörde per ordnungsbehördlicher Verordnung.

Wann schließen die Geschäfte in Brandenburg an Heiligabend?

An einem Werktag ab 14 Uhr geschlossen. Fällt Heiligabend auf einen Sonntag, dürfen Lebensmittelgeschäfte und Weihnachtsbaumverkäufe von 7 bis 14 Uhr öffnen.

Welches Gesetz gilt in Brandenburg?

Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG), in der geltenden Fassung.

Quellen und Stand

Stand: Recht 11.10.2026, OSM 11.10.2026

Die Zusammenfassung beruht auf dem Gesetzestext in der zum Prüfdatum abrufbaren Fassung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, verbindlich ist allein der amtlich verkündete Text. Bei Änderungen aktualisieren wir die Seite.

Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.

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