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Ladenöffnung und Einzelhandel in Bremen

Bremisches Ladenschlussgesetz (BremLadSchlG) · Regeln geprüft am 11.10.2026

  • Mo bis Sa 0 bis 24 UhrWerktags
  • bis 4Verkaufsoffene Sonntage
  • 3.195Geschäfte in OSM
  • 4,61je 1.000 Einwohner

Bremen regelt die Öffnungszeiten von Geschäften im Bremischen Ladenschlussgesetz (BremLadSchlG), vom 22. März 2007, in Kraft seit 1. April 2007. Hier findest du die Regeln für Werktage, Sonn- und Feiertage, Heiligabend und Silvester, die Ausnahmen für bestimmte Waren und Orte sowie die Zahlen zum Einzelhandel im Land.

Ladenöffnung an Werktagen in Bremen

Werktags ohne zeitliche Begrenzung; das Gesetz regelt nur Sonn- und Feiertage sowie den 24. und 31. Dezember.

Heiligabend (24. Dezember)Am 24. Dezember an einem Werktag ab 14 Uhr geschlossen.
Silvester (31. Dezember)Am 31. Dezember an einem Werktag ab 14 Uhr geschlossen.

Verkaufsoffene Sonntage in Bremen

Aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen dürfen Verkaufsstellen an höchstens vier Sonn- und Feiertagen im Jahr öffnen. Freigegeben werden die Tage vom Senat (Stadt Bremen) beziehungsweise vom Magistrat (Bremerhaven); Einzelhandelsverbände können Anlässe vorschlagen. Die Werbung muss den Anlass in den Vordergrund stellen.

Höchstzahl4 Sonn- oder Feiertage im Jahr (§ 10 BremLadSchlG)
Dauer und ZeitfensterHöchstens fünf zusammenhängende Stunden, Beginn möglichst nicht vor 11 Uhr, Ende spätestens 18 Uhr
Wer entscheidetSenat der Freien Hansestadt Bremen beziehungsweise Magistrat Bremerhaven per Rechtsverordnung.
Nicht freigegeben werden dürfenNeujahr, Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag und Pfingstmontag, Volkstrauertag, Totensonntag, alle Adventssonntage und übrigen Sonn- und Feiertage im Dezember und 1. Mai und 3. Oktober (fallen sie auf einen Montag, auch der Sonntag davor)

Eine Terminliste gibt es hier bewusst nicht: Freigaben ändern sich jährlich und werden mitunter kurz vorher von Gerichten gekippt. Maßgeblich ist die Bekanntmachung der zuständigen Stelle. Regeln aller Länder im Vergleich

Sonntagsverkauf bestimmter Waren

Zwischen 8 und 16 Uhr je drei Stunden: Bäckereien, Blumengeschäfte (an Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und 1. Advent sechs Stunden), Zeitungsläden und Hofläden (§ 8).

Kur-, Ausflugs- und Tourismusorte

Schnoorviertel und Böttcherstraße in Bremen sowie Fischereihafen I und Gebiet am Alten Hafen in Bremerhaven: an höchstens 40 Sonn- und Feiertagen bis acht Stunden für Speisen, Tabak, Blumen, Zeitungen und ortstypische Waren (§ 9).

Personal am Sonntag

Auch wenn der Laden öffnen darf: Für Angestellte gelten die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes. Mindestens 15 beschäftigungsfreie Sonntage pro Jahr und ein Ersatzruhetag für Sonntagsarbeit sind Pflicht (§ 11 ArbZG).

Einzelhandel in Bremen in Zahlen

Kartiert sind in Bremen 3.195 Läden oder 4,61 je 1.000 Einwohner, davon gehören rund 28 % zu Ketten. Weitere 1.189 Ladenlokale sind Dienstleister wie Friseure.

Größte Filialnetze

  1. Rewe: 39
  2. Aldi Nord: 37
  3. Netto Marken-Discount: 35
  4. Rossmann: 35
  5. Lidl: 27
  6. Edeka: 24
  7. Hol'ab: 22
  8. KiK: 17
  9. Penny: 17
  10. Starke Bäcker: 15

Städte ab 20.000 Einwohnern in Bremen

StadtEinwohnerGeschäfteje 1.000
Bremen588.4132.6224,5
Bremerhaven118.5025384,5

Häufige Fragen

Wie lange dürfen Geschäfte in Bremen öffnen?

Werktags ohne zeitliche Begrenzung; das Gesetz regelt nur Sonn- und Feiertage sowie den 24. und 31. Dezember. An Sonn- und Feiertagen sind Geschäfte grundsätzlich geschlossen, Ausnahmen gelten für bestimmte Waren, Orte und verkaufsoffene Sonntage.

Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es in Bremen?

Höchstens 4 im Jahr, höchstens fünf zusammenhängende Stunden, Beginn möglichst nicht vor 11 Uhr, Ende spätestens 18 Uhr. Senat der Freien Hansestadt Bremen beziehungsweise Magistrat Bremerhaven per Rechtsverordnung.

Was gilt in Bremen an Heiligabend?

Am 24. Dezember an einem Werktag ab 14 Uhr geschlossen.

Welches Gesetz gilt in Bremen?

Das Bremische Ladenschlussgesetz (BremLadSchlG), vom 22. März 2007, in Kraft seit 1. April 2007.

Quellen und Stand

Stand: Recht 11.10.2026, OSM 11.10.2026

Die Zusammenfassung beruht auf dem Gesetzestext in der zum Prüfdatum abrufbaren Fassung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, verbindlich ist allein der amtlich verkündete Text. Bei Änderungen aktualisieren wir die Seite.

Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.

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