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Ladenöffnung und Einzelhandel in Berlin

Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) · Regeln geprüft am 11.10.2026

  • Mo bis Sa 0 bis 24 UhrWerktags
  • bis 8Verkaufsoffene Sonntage
  • 15.272Geschäfte in OSM
  • 3,90je 1.000 Einwohner

Berlin regelt die Öffnungszeiten von Geschäften im Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG), in der geltenden Fassung. Hier findest du die Regeln für Werktage, Sonn- und Feiertage, Heiligabend und Silvester, die Ausnahmen für bestimmte Waren und Orte sowie die Zahlen zum Einzelhandel im Land.

Montag bis Samstag in Berlin

Montag bis Samstag von 0 bis 24 Uhr.

Heiligabend (24. Dezember)An einem Werktag ab 14 Uhr geschlossen. Fällt Heiligabend auf einen Adventssonntag, dürfen nur bestimmte Geschäfte (Lebensmittel, Blumen, Backwaren, Zeitungen) zeitlich begrenzt bis 14 Uhr öffnen.
Silvester (31. Dezember)Keine Sonderregel.

Verkaufsoffene Sonntage in Berlin

Die zuständige Senatsverwaltung legt im öffentlichen Interesse jährlich acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgende Sonn- oder Feiertage per Allgemeinverfügung fest. Zusätzlich darf jede Verkaufsstelle aus besonderem Anlass wie einem Firmenjubiläum oder Straßenfest an zwei weiteren Sonn- oder Feiertagen öffnen, wenn sie das dem Bezirksamt zwei Wochen vorher in Textform anzeigt.

Höchstzahl8 Sonn- oder Feiertage im Jahr (§ 6 BerlLadÖffG)
Dauer und Zeitfenster13 bis 20 Uhr; je Verkaufsstelle höchstens zwei Sonn- oder Feiertage pro Monat und nicht an zwei aufeinanderfolgenden
Wer entscheidetSenatsverwaltung per Allgemeinverfügung, die beiden Zusatztage zeigt jede Verkaufsstelle selbst an.
Nicht freigegeben werden dürfen1. Januar, 1. Mai, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, 24. Dezember auf einem Adventssonntag und Feiertage im Dezember

Eine Terminliste gibt es hier bewusst nicht: Freigaben ändern sich jährlich und werden mitunter kurz vorher von Gerichten gekippt. Maßgeblich ist die Bekanntmachung der zuständigen Stelle. Regeln aller Länder im Vergleich

Sonntagsverkauf bestimmter Waren

Geschäfte, die ausschließlich Blumen, Zeitungen, Back- und Konditorwaren oder Milchprodukte führen: 7 bis 16 Uhr. Touristenbedarf (Andenken, Stadtpläne, Reiseführer, Lebensmittel zum sofortigen Verzehr): 13 bis 20 Uhr (§ 4).

Kur-, Ausflugs- und Tourismusorte

Keine 40-Tage-Regel; Touristenbedarf ist über § 4 an allen Sonn- und Feiertagen 13 bis 20 Uhr erlaubt.

Weitere Besonderheiten

  • Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte dürfen sonn- und feiertags von 7 bis 18 Uhr öffnen.

Arbeitszeit bleibt Bundesrecht

Die Öffnungszeit ist Ländersache, die Arbeitszeit des Personals nicht. Nach § 11 Arbeitszeitgesetz bleiben mindestens 15 Sonntage im Jahr frei, und wer sonntags arbeitet, bekommt einen Ersatzruhetag.

Einzelhandel in Berlin in Zahlen

In OpenStreetMap sind in Berlin 15.272 Einzelhandelsgeschäfte erfasst, 3,90 je 1.000 Einwohner. Rund 26 % davon sind einer Kette zugeordnet. Hinzu kommen 5.738 Ladenlokale mit Dienstleistung wie Friseure oder Reinigungen, die wir nicht zum Einzelhandel zählen.

Größte Filialnetze

  1. Edeka: 216
  2. Rewe: 155
  3. Lidl: 143
  4. Aldi Nord: 136
  5. Netto Marken-Discount: 129
  6. Rossmann: 115
  7. dm: 98
  8. Steinecke: 97
  9. Getränke Hoffmann: 89
  10. Penny: 73

Städte ab 20.000 Einwohnern in Berlin

StadtEinwohnerGeschäfteje 1.000
Berlin3.913.64415.2583,9

Häufige Fragen

Wie lange dürfen Geschäfte in Berlin öffnen?

Montag bis Samstag von 0 bis 24 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind Geschäfte grundsätzlich geschlossen, Ausnahmen gelten für bestimmte Waren, Orte und verkaufsoffene Sonntage.

Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es in Berlin?

Höchstens 8 im Jahr, 13 bis 20 Uhr; je Verkaufsstelle höchstens zwei Sonn- oder Feiertage pro Monat und nicht an zwei aufeinanderfolgenden. Senatsverwaltung per Allgemeinverfügung, die beiden Zusatztage zeigt jede Verkaufsstelle selbst an.

Wann schließen die Geschäfte in Berlin an Heiligabend?

An einem Werktag ab 14 Uhr geschlossen. Fällt Heiligabend auf einen Adventssonntag, dürfen nur bestimmte Geschäfte (Lebensmittel, Blumen, Backwaren, Zeitungen) zeitlich begrenzt bis 14 Uhr öffnen.

Welches Gesetz gilt in Berlin?

Das Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG), in der geltenden Fassung.

Quellen und Stand

Stand: Recht 11.10.2026, OSM 11.10.2026

Die Zusammenfassung beruht auf dem Gesetzestext in der zum Prüfdatum abrufbaren Fassung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, verbindlich ist allein der amtlich verkündete Text. Bei Änderungen aktualisieren wir die Seite.

Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.

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