Verkaufsoffene Sonntage: das Regelwerk der 16 Länder
Sonntagsöffnungen sind die Ausnahme. Das Grundgesetz schützt den Sonntag, das Bundesverfassungsgericht verlangt einen Sachgrund. Die Länder begrenzen deshalb die Zahl der Tage, binden sie an Anlässe oder ein öffentliches Interesse und schließen besondere Tage aus.
| Land | Höchstzahl | Dauer | Entscheidet |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 3 | höchstens fünf zusammenhängende Stunden, Ende spätestens 18 Uhr, möglichst außerhalb des Hauptgottesdienstes | Die zuständige Behörde (in der Regel die Gemeinde als Ortspolizeibehörde) setzt die Tage fest. |
| Bayern | 4 | höchstens fünf zusammenhängende Stunden zwischen 10 und 18 Uhr, mit Rücksicht auf den Hauptgottesdienst | Die Gemeinde gibt die Tage per Rechtsverordnung frei. |
| Berlin | 8 | 13 bis 20 Uhr; je Verkaufsstelle höchstens zwei Sonn- oder Feiertage pro Monat und nicht an zwei aufeinanderfolgenden | Senatsverwaltung per Allgemeinverfügung, die beiden Zusatztage zeigt jede Verkaufsstelle selbst an. |
| Brandenburg | 5 | 13 bis 20 Uhr; nicht mehr als zwei freigegebene Sonn- oder Feiertage innerhalb von vier Wochen | Die örtliche Ordnungsbehörde per ordnungsbehördlicher Verordnung. |
| Bremen | 4 | höchstens fünf zusammenhängende Stunden, Beginn möglichst nicht vor 11 Uhr, Ende spätestens 18 Uhr | Senat der Freien Hansestadt Bremen beziehungsweise Magistrat Bremerhaven per Rechtsverordnung. |
| Hamburg | 4 | höchstens fünf zusammenhängende Stunden, Ende spätestens 18 Uhr, möglichst außerhalb des Hauptgottesdienstes | Senat beziehungsweise Bezirksämter per Rechtsverordnung. |
| Hessen | 4 | höchstens sechs zusammenhängende Stunden, Ende spätestens 20 Uhr, Gottesdienstzeiten sind zu berücksichtigen | Die Gemeinde gibt die Tage frei. |
| Mecklenburg-Vorpommern | 4 | außerhalb der Hauptgottesdienstzeiten | Die zuständige Behörde setzt die Sonntage fest. |
| Niedersachsen | 6 | höchstens fünf Stunden täglich, möglichst außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten | Die zuständige Behörde auf Antrag der Mehrheit der Verkaufsstellen im Gebiet oder ihrer Vereinigung. |
| Nordrhein-Westfalen | 8 | ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden | Die Gemeinde (örtliche Ordnungsbehörde) per Verordnung nach Anhörung von Kammern, Gewerkschaften und Kirchen. |
| Rheinland-Pfalz | 4 | höchstens fünf Stunden, nicht in der Zeit zwischen 6 und 11 Uhr | Verbandsfreie Gemeinden, Verbandsgemeinden und Städte per Rechtsverordnung. |
| Saarland | 4 | höchstens fünf zusammenhängende Stunden, Ende spätestens 18 Uhr, möglichst außerhalb des Hauptgottesdienstes | Die Inhaber selbst, mit Anzeige bei der Ortspolizeibehörde. |
| Sachsen | 4 | zwischen 12 und 18 Uhr | Die Gemeinde per Rechtsverordnung. |
| Sachsen-Anhalt | 4 | höchstens fünf zusammenhängende Stunden zwischen 11 und 20 Uhr | Die Gemeinde. |
| Schleswig-Holstein | 4 | höchstens fünf zusammenhängende Stunden, Ende spätestens 18 Uhr, Hauptgottesdienst berücksichtigen | Die zuständige Behörde per Rechtsverordnung. |
| Thüringen | 4 | bis zu sechs zusammenhängende Stunden zwischen 11 und 20 Uhr | Landkreise und kreisfreie Städte per Rechtsverordnung. |
Ausgeschlossene Tage je Land
Warum wir keine Termine nennen
Die Termine setzen Gemeinden, Bezirke oder Landesbehörden jedes Jahr neu fest, oft per Rechtsverordnung oder Allgemeinverfügung. Gewerkschaften und Kirchen klagen regelmäßig, Verwaltungsgerichte stoppen Freigaben teils wenige Tage vorher. Eine Terminliste wäre deshalb schnell falsch. Aktuelle Termine findest du im Amtsblatt deiner Stadt, auf ihrer Website oder beim örtlichen Gewerbeverein.
Was eine Freigabe braucht
- Einen Anlass wie Markt, Messe oder Stadtfest, der selbst Besucher anzieht, oder ein im Gesetz genanntes öffentliches Interesse.
- Einen räumlichen Bezug: Die Öffnung beschränkt sich auf das Umfeld der Veranstaltung oder ein festgelegtes Gebiet.
- Die Einhaltung der Höchstzahl, der Dauer und der ausgeschlossenen Tage des Landes.
- Eine Anhörung von Kammern, Gewerkschaften und Kirchen, wo das Gesetz sie vorsieht.
Häufige Fragen
Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es pro Jahr?
Je nach Land drei bis acht je Gemeinde oder Verkaufsstelle, teils mit Zusatztagen für regionale Ereignisse.
Muss ein Laden am verkaufsoffenen Sonntag öffnen?
Nein, die Freigabe erlaubt die Öffnung, sie verpflichtet nicht. Ausnahmen können sich aus Mietverträgen mit Betriebspflicht ergeben.
Sind Adventssonntage verkaufsoffen?
In vielen Ländern nicht. Thüringen erlaubt wahlweise den ersten oder zweiten Advent, Mecklenburg-Vorpommern den ersten Advent, das Saarland einen ersten Advent im Dezember.
Quellen und Stand
Stand: 11.10.2026
Fundstellen je Land auf den Länderseiten. Keine Rechtsberatung.
Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.