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Verkaufsoffene Sonntage: das Regelwerk der 16 Länder

Geprüft am 11.10.2026 · ohne Termine, nur Regeln

Sonntagsöffnungen sind die Ausnahme. Das Grundgesetz schützt den Sonntag, das Bundesverfassungsgericht verlangt einen Sachgrund. Die Länder begrenzen deshalb die Zahl der Tage, binden sie an Anlässe oder ein öffentliches Interesse und schließen besondere Tage aus.

LandHöchstzahlDauerEntscheidet
Baden-Württemberg3höchstens fünf zusammenhängende Stunden, Ende spätestens 18 Uhr, möglichst außerhalb des HauptgottesdienstesDie zuständige Behörde (in der Regel die Gemeinde als Ortspolizeibehörde) setzt die Tage fest.
Bayern4höchstens fünf zusammenhängende Stunden zwischen 10 und 18 Uhr, mit Rücksicht auf den HauptgottesdienstDie Gemeinde gibt die Tage per Rechtsverordnung frei.
Berlin813 bis 20 Uhr; je Verkaufsstelle höchstens zwei Sonn- oder Feiertage pro Monat und nicht an zwei aufeinanderfolgendenSenatsverwaltung per Allgemeinverfügung, die beiden Zusatztage zeigt jede Verkaufsstelle selbst an.
Brandenburg513 bis 20 Uhr; nicht mehr als zwei freigegebene Sonn- oder Feiertage innerhalb von vier WochenDie örtliche Ordnungsbehörde per ordnungsbehördlicher Verordnung.
Bremen4höchstens fünf zusammenhängende Stunden, Beginn möglichst nicht vor 11 Uhr, Ende spätestens 18 UhrSenat der Freien Hansestadt Bremen beziehungsweise Magistrat Bremerhaven per Rechtsverordnung.
Hamburg4höchstens fünf zusammenhängende Stunden, Ende spätestens 18 Uhr, möglichst außerhalb des HauptgottesdienstesSenat beziehungsweise Bezirksämter per Rechtsverordnung.
Hessen4höchstens sechs zusammenhängende Stunden, Ende spätestens 20 Uhr, Gottesdienstzeiten sind zu berücksichtigenDie Gemeinde gibt die Tage frei.
Mecklenburg-Vorpommern4außerhalb der HauptgottesdienstzeitenDie zuständige Behörde setzt die Sonntage fest.
Niedersachsen6höchstens fünf Stunden täglich, möglichst außerhalb der ortsüblichen GottesdienstzeitenDie zuständige Behörde auf Antrag der Mehrheit der Verkaufsstellen im Gebiet oder ihrer Vereinigung.
Nordrhein-Westfalen8ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf StundenDie Gemeinde (örtliche Ordnungsbehörde) per Verordnung nach Anhörung von Kammern, Gewerkschaften und Kirchen.
Rheinland-Pfalz4höchstens fünf Stunden, nicht in der Zeit zwischen 6 und 11 UhrVerbandsfreie Gemeinden, Verbandsgemeinden und Städte per Rechtsverordnung.
Saarland4höchstens fünf zusammenhängende Stunden, Ende spätestens 18 Uhr, möglichst außerhalb des HauptgottesdienstesDie Inhaber selbst, mit Anzeige bei der Ortspolizeibehörde.
Sachsen4zwischen 12 und 18 UhrDie Gemeinde per Rechtsverordnung.
Sachsen-Anhalt4höchstens fünf zusammenhängende Stunden zwischen 11 und 20 UhrDie Gemeinde.
Schleswig-Holstein4höchstens fünf zusammenhängende Stunden, Ende spätestens 18 Uhr, Hauptgottesdienst berücksichtigenDie zuständige Behörde per Rechtsverordnung.
Thüringen4bis zu sechs zusammenhängende Stunden zwischen 11 und 20 UhrLandkreise und kreisfreie Städte per Rechtsverordnung.

Ausgeschlossene Tage je Land

Baden-WürttembergAdventssonntage, Feiertage im Dezember, Ostersonntag und Pfingstsonntag
BayernNeujahr, Heilige Drei Könige, Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag und Pfingstmontag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Adventssonntage im Dezember, 1. und 2. Weihnachtstag und Heiligabend und Silvester, wenn sie auf einen Sonntag fallen
Berlin1. Januar, 1. Mai, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, 24. Dezember auf einem Adventssonntag und Feiertage im Dezember
BrandenburgKarfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
BremenNeujahr, Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag und Pfingstmontag, Volkstrauertag, Totensonntag, alle Adventssonntage und übrigen Sonn- und Feiertage im Dezember und 1. Mai und 3. Oktober (fallen sie auf einen Montag, auch der Sonntag davor)
HamburgSonntage im Dezember und Adventssonntage, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und gesetzliche Feiertage
HessenAdventssonntage, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Karfreitag, Oster- und Pfingstfeiertage, Fronleichnam, Volkstrauertag und Totensonntag
Mecklenburg-VorpommernOstersonntag, Pfingstsonntag, Sonntage im Dezember außer dem 1. Advent und Sonntage, auf die ein Feiertag fällt
NiedersachsenPalmsonntag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, Adventssonntage, staatlich anerkannte Feiertage und 27. Dezember, wenn er auf einen Sonntag fällt
Nordrhein-WestfalenAdventssonntage über die zugelassenen Ausnahmen hinaus (stadtweit höchstens einer), 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, stille Feiertage (Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag), 1. Mai, 3. Oktober und 24. Dezember, wenn er auf einen Sonntag fällt
Rheinland-PfalzOstersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, Adventssonntage im Dezember und Sonntage, auf die ein Feiertag fällt
Saarland1. Januar, 1. Mai, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, Karfreitag und Sonn- und Feiertage im Dezember (ein 1. Advent im Dezember bleibt möglich)
SachsenOstersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und Sonntage, auf die der 24. oder 31. Dezember oder ein Feiertag fällt
Sachsen-AnhaltNeujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, Volkstrauertag, Totensonntag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag und Heiligabend, wenn er auf einen Sonntag fällt
Schleswig-HolsteinKarfreitag, 1. Mai, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, Adventssonntage, Sonn- und Feiertage im Dezember und 24. Dezember
ThüringenKarfreitag und Adventssonntage und übrige Sonn- und Feiertage im Dezember (wahlweise der 1. oder 2. Advent bleibt möglich)

Warum wir keine Termine nennen

Die Termine setzen Gemeinden, Bezirke oder Landesbehörden jedes Jahr neu fest, oft per Rechtsverordnung oder Allgemeinverfügung. Gewerkschaften und Kirchen klagen regelmäßig, Verwaltungsgerichte stoppen Freigaben teils wenige Tage vorher. Eine Terminliste wäre deshalb schnell falsch. Aktuelle Termine findest du im Amtsblatt deiner Stadt, auf ihrer Website oder beim örtlichen Gewerbeverein.

Was eine Freigabe braucht

  • Einen Anlass wie Markt, Messe oder Stadtfest, der selbst Besucher anzieht, oder ein im Gesetz genanntes öffentliches Interesse.
  • Einen räumlichen Bezug: Die Öffnung beschränkt sich auf das Umfeld der Veranstaltung oder ein festgelegtes Gebiet.
  • Die Einhaltung der Höchstzahl, der Dauer und der ausgeschlossenen Tage des Landes.
  • Eine Anhörung von Kammern, Gewerkschaften und Kirchen, wo das Gesetz sie vorsieht.

Häufige Fragen

Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es pro Jahr?

Je nach Land drei bis acht je Gemeinde oder Verkaufsstelle, teils mit Zusatztagen für regionale Ereignisse.

Muss ein Laden am verkaufsoffenen Sonntag öffnen?

Nein, die Freigabe erlaubt die Öffnung, sie verpflichtet nicht. Ausnahmen können sich aus Mietverträgen mit Betriebspflicht ergeben.

Sind Adventssonntage verkaufsoffen?

In vielen Ländern nicht. Thüringen erlaubt wahlweise den ersten oder zweiten Advent, Mecklenburg-Vorpommern den ersten Advent, das Saarland einen ersten Advent im Dezember.

Quellen und Stand

Stand: 11.10.2026

Fundstellen je Land auf den Länderseiten. Keine Rechtsberatung.

Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.

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