Verkaufsoffener Sonntag
Kurz erklärt
Sonntag, an dem Geschäfte ausnahmsweise öffnen dürfen, festgesetzt nach Landesrecht.
Erklärung
Verkaufsoffene Sonntage sind in allen Ländern an Anlässe oder ein öffentliches Interesse gebunden, zahlenmäßig begrenzt und zeitlich beschränkt. Je nach Land sind drei bis acht Tage im Jahr möglich, meist für fünf bis sieben Stunden. Bestimmte Tage wie Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag sind ausgeschlossen.
Die Termine legen in der Regel die Gemeinden fest. Freigaben werden häufig gerichtlich überprüft und teils kurzfristig gestoppt.
Quellen und Stand
Stand: 11.10.2026
Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.