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Verkaufsoffener Sonntag

Lexikon · Recht · Stand 11.10.2026

Kurz erklärt

Sonntag, an dem Geschäfte ausnahmsweise öffnen dürfen, festgesetzt nach Landesrecht.

Erklärung

Verkaufsoffene Sonntage sind in allen Ländern an Anlässe oder ein öffentliches Interesse gebunden, zahlenmäßig begrenzt und zeitlich beschränkt. Je nach Land sind drei bis acht Tage im Jahr möglich, meist für fünf bis sieben Stunden. Bestimmte Tage wie Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag sind ausgeschlossen.

Die Termine legen in der Regel die Gemeinden fest. Freigaben werden häufig gerichtlich überprüft und teils kurzfristig gestoppt.

Quellen und Stand

Stand: 11.10.2026

Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.

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