Vorsteuer
Kurz erklärt
Umsatzsteuer, die ein Unternehmen an Lieferanten zahlt und vom Finanzamt zurückfordern kann.
Erklärung
Regelbesteuerte Unternehmer ziehen die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld ab. Für Händler betrifft das vor allem den Wareneinkauf und Investitionen in Ladenbau und Einrichtung.
Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz haben keinen Vorsteuerabzug, für sie wird die gezahlte Umsatzsteuer zum Kostenfaktor.
Quellen und Stand
Stand: 11.10.2026
Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.