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Umsatzsteuer

Lexikon · Steuern · Stand 11.10.2026

Kurz erklärt

Steuer auf Lieferungen und Leistungen, umgangssprachlich Mehrwertsteuer.

Erklärung

Die Umsatzsteuer beträgt nach § 12 Umsatzsteuergesetz regulär 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent für die in Anlage 2 genannten Gegenstände wie viele Lebensmittel, Bücher und Zeitungen sowie Blumen und Pflanzen. Unternehmer berechnen sie ihren Kunden und ziehen die an Lieferanten gezahlte Vorsteuer ab.

Im Laden sind Verbrauchern Bruttopreise anzugeben. Der Steueranteil am Bruttopreis beträgt beim Regelsatz 15,97 Prozent.

Beispiel

119 Euro brutto enthalten 19 Euro Umsatzsteuer, netto sind es 100 Euro.

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Quellen und Stand

Stand: 11.10.2026

Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.

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