Zum Inhalt springen
einzelhandel.org

Kleinunternehmerregelung

Lexikon · Steuern · Stand 11.10.2026

Kurz erklärt

Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmen mit geringem Umsatz nach § 19 UStG.

Erklärung

Nach § 19 Umsatzsteuergesetz sind die Umsätze eines inländischen Kleinunternehmers steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und haben keinen Vorsteuerabzug.

Für Läden mit hohem Wareneinkauf und Investitionen ist die Regelung oft ungünstig, weil die Vorsteuer zum Kostenfaktor wird. Auf sie kann verzichtet werden, der Verzicht bindet für mehrere Jahre.

Zum passenden Rechner

Quellen und Stand

Stand: 11.10.2026

Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.

Für Händler · kostenlos

Kassensystem, Ladenbau oder Beratung gesucht?

Sag uns, was du für deinen Laden brauchst. Wir geben deine Anfrage an bis zu drei passende Anbieter weiter.

  • Für Gründer und Händler
  • Bis zu 3 Angebote
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Beratung anfragen