Kleinunternehmerregelung
Kurz erklärt
Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmen mit geringem Umsatz nach § 19 UStG.
Erklärung
Nach § 19 Umsatzsteuergesetz sind die Umsätze eines inländischen Kleinunternehmers steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und haben keinen Vorsteuerabzug.
Für Läden mit hohem Wareneinkauf und Investitionen ist die Regelung oft ungünstig, weil die Vorsteuer zum Kostenfaktor wird. Auf sie kann verzichtet werden, der Verzicht bindet für mehrere Jahre.
Quellen und Stand
Stand: 11.10.2026
Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.