Differenzbesteuerung
Kurz erklärt
Besteuerung von Gebrauchtwaren, bei der nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterliegt.
Erklärung
Nach § 25a Umsatzsteuergesetz können Wiederverkäufer gebrauchte Gegenstände, die sie ohne Vorsteuerabzug erworben haben, etwa von Privatpersonen, der Differenzbesteuerung unterwerfen. Bemessungsgrundlage ist dann nur der Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt.
Für Second-Hand-Läden und Antiquitätenhändler ist das oft vorteilhaft. Die Regelung verlangt getrennte Aufzeichnungen je Gegenstand. Auf der Rechnung darf keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden.
Beispiel
Ein Händler kauft einen Stuhl privat für 50 Euro und verkauft ihn für 119 Euro. Besteuert werden nur die 69 Euro Differenz.
Quellen und Stand
Stand: 11.10.2026
Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.