Rückwärtskalkulation
Kurz erklärt
Berechnung des höchsten zulässigen Einkaufspreises aus einem vorgegebenen Verkaufspreis.
Erklärung
Bei der Rückwärtskalkulation steht der Verkaufspreis fest, etwa durch den Wettbewerb oder eine Preisschwelle. Vom Bruttopreis wird die Umsatzsteuer abgezogen, vom Nettopreis die Zielspanne, und es ergibt sich der höchste Einstandspreis. Daraus lässt sich weiter auf den höchsten Listeneinkaufspreis zurückrechnen.
Das Verfahren zeigt schnell, ob ein Angebot eines Lieferanten zur eigenen Kalkulation passt.
Beispiel
Verkaufspreis 19,99 Euro brutto, Zielspanne 45 Prozent: höchster Einstandspreis 9,24 Euro.
Quellen und Stand
Stand: 11.10.2026
Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.