Zum Inhalt springen
einzelhandel.org

Ladenöffnungsgesetz

Lexikon · Recht · Stand 11.10.2026

Kurz erklärt

Landesgesetz, das regelt, wann Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen.

Erklärung

Seit der Föderalismusreform 2006 regeln die Länder die Ladenöffnung selbst. Die Gesetze heißen je nach Land Ladenöffnungsgesetz, Ladenöffnungszeitengesetz, Ladenschlussgesetz oder, in Mecklenburg-Vorpommern, Öffnungszeitengesetz. Seit dem 1. August 2025 hat auch Bayern ein eigenes Gesetz.

Sie bestimmen die zulässigen Zeiten an Werktagen, die Ausnahmen an Sonn- und Feiertagen, verkaufsoffene Sonntage sowie Sonderregeln für bestimmte Waren, Orte und Verkaufsstellen wie Bahnhöfe, Tankstellen und Apotheken.

Quellen und Stand

Stand: 11.10.2026

Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.

Für Händler · kostenlos

Angebote für dein Ladengeschäft einholen

Sag uns, was du für deinen Laden brauchst. Wir geben deine Anfrage an bis zu drei passende Anbieter weiter.

  • Für Gründer und Händler
  • Bis zu 3 Angebote
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Beratung anfragen