Ladenöffnungsgesetz
Kurz erklärt
Landesgesetz, das regelt, wann Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen.
Erklärung
Seit der Föderalismusreform 2006 regeln die Länder die Ladenöffnung selbst. Die Gesetze heißen je nach Land Ladenöffnungsgesetz, Ladenöffnungszeitengesetz, Ladenschlussgesetz oder, in Mecklenburg-Vorpommern, Öffnungszeitengesetz. Seit dem 1. August 2025 hat auch Bayern ein eigenes Gesetz.
Sie bestimmen die zulässigen Zeiten an Werktagen, die Ausnahmen an Sonn- und Feiertagen, verkaufsoffene Sonntage sowie Sonderregeln für bestimmte Waren, Orte und Verkaufsstellen wie Bahnhöfe, Tankstellen und Apotheken.
Quellen und Stand
Stand: 11.10.2026
Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.