Permanente Inventur
Kurz erklärt
Inventurverfahren, bei dem Bestände laufend fortgeschrieben und über das Jahr verteilt gezählt werden.
Erklärung
Nach § 241 Absatz 2 Handelsgesetzbuch bedarf es keiner körperlichen Bestandsaufnahme zum Stichtag, wenn durch ein den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechendes Verfahren gesichert ist, dass der Bestand auch ohne Zählung zum Stichtag festgestellt werden kann. Darauf beruht die permanente Inventur.
Sie setzt eine zuverlässige Warenwirtschaft voraus. Jeder Artikel muss mindestens einmal im Jahr körperlich gezählt werden, die Zählungen werden dokumentiert.
Quellen und Stand
Stand: 11.10.2026
Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.