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Permanente Inventur

Lexikon · Recht · Stand 11.10.2026

Kurz erklärt

Inventurverfahren, bei dem Bestände laufend fortgeschrieben und über das Jahr verteilt gezählt werden.

Erklärung

Nach § 241 Absatz 2 Handelsgesetzbuch bedarf es keiner körperlichen Bestandsaufnahme zum Stichtag, wenn durch ein den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechendes Verfahren gesichert ist, dass der Bestand auch ohne Zählung zum Stichtag festgestellt werden kann. Darauf beruht die permanente Inventur.

Sie setzt eine zuverlässige Warenwirtschaft voraus. Jeder Artikel muss mindestens einmal im Jahr körperlich gezählt werden, die Zählungen werden dokumentiert.

Quellen und Stand

Stand: 11.10.2026

Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.

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