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Grundpreis

Lexikon · Recht · Stand 11.10.2026

Kurz erklärt

Preis je Kilogramm, Liter, Meter, Quadratmeter oder Kubikmeter, der neben dem Gesamtpreis anzugeben ist.

Erklärung

Nach § 4 Preisangabenverordnung muss, wer Verbrauchern Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, neben dem Gesamtpreis den Grundpreis angeben, unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar. Bei loser Ware wird nur der Grundpreis angegeben.

Der Grundpreis erleichtert den Vergleich zwischen Packungsgrößen. Ist er mit dem Gesamtpreis identisch, kann er entfallen.

Beispiel

Kaffee, 500 Gramm für 7,49 Euro: Grundpreis 14,98 Euro je Kilogramm.

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Quellen und Stand

Stand: 11.10.2026

Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.

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