Preisangabenverordnung
Kurz erklärt
Verordnung, die regelt, wie Preise gegenüber Verbrauchern anzugeben sind.
Erklärung
Die Preisangabenverordnung von 2022 verpflichtet Unternehmer, gegenüber Verbrauchern Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer anzugeben, bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche zusätzlich den Grundpreis. Bei der Bekanntgabe von Preisermäßigungen ist nach § 11 der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage anzugeben.
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können zudem als unlauterer Wettbewerb abgemahnt werden.
Quellen und Stand
Stand: 11.10.2026
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