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Unverbindliche Preisempfehlung

Lexikon · Recht · Stand 11.10.2026

Kurz erklärt

Vom Hersteller empfohlener Endverkaufspreis, an den Händler nicht gebunden sind.

Erklärung

Die unverbindliche Preisempfehlung, kurz UVP, ist eine Orientierung des Herstellers. Händler bestimmen ihre Preise selbst, feste Wiederverkaufspreise dürfen Hersteller grundsätzlich nicht vorschreiben. Eine Ausnahme bildet in Deutschland die Buchpreisbindung.

Wer mit einem Vergleich zur UVP wirbt, muss darauf achten, dass die Empfehlung tatsächlich existiert und nicht irreführend dargestellt wird.

Quellen und Stand

Stand: 11.10.2026

Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.

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