Unverbindliche Preisempfehlung
Kurz erklärt
Vom Hersteller empfohlener Endverkaufspreis, an den Händler nicht gebunden sind.
Erklärung
Die unverbindliche Preisempfehlung, kurz UVP, ist eine Orientierung des Herstellers. Händler bestimmen ihre Preise selbst, feste Wiederverkaufspreise dürfen Hersteller grundsätzlich nicht vorschreiben. Eine Ausnahme bildet in Deutschland die Buchpreisbindung.
Wer mit einem Vergleich zur UVP wirbt, muss darauf achten, dass die Empfehlung tatsächlich existiert und nicht irreführend dargestellt wird.
Quellen und Stand
Stand: 11.10.2026
Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.