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Kommissionsware

Lexikon · Sortiment · Stand 11.10.2026

Kurz erklärt

Ware, die im Laden verkauft wird, aber bis zum Verkauf Eigentum des Lieferanten bleibt.

Erklärung

Bei Kommissionsware stellt der Lieferant oder ein Privatverkäufer die Ware zur Verfügung, der Händler verkauft sie im eigenen Namen und rechnet erst nach dem Verkauf ab. Nicht verkaufte Ware geht zurück.

Das senkt Kapitalbindung und Risiko, die Spanne ist dafür meist geringer. Kommissionsware gehört nicht ins eigene Inventar und muss bei der Inventur getrennt erfasst werden.

Beispiel

Ein Second-Hand-Laden verkauft Kleidung im Auftrag privater Anbieter und behält 40 Prozent des Verkaufspreises.

Quellen und Stand

Stand: 11.10.2026

Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.

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