Belegausgabepflicht
Kurz erklärt
Pflicht, Kunden bei jedem Verkauf über ein elektronisches Aufzeichnungssystem einen Beleg auszustellen.
Erklärung
Nach § 146a Absatz 2 Abgabenordnung muss, wer Geschäftsvorfälle mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst, dem Beteiligten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang einen Beleg ausstellen und zur Verfügung stellen. Der Beleg kann gedruckt oder mit Zustimmung des Kunden elektronisch übermittelt werden.
Kunden müssen den Beleg nicht mitnehmen. Bei Verkäufen an eine Vielzahl unbekannter Personen kann das Finanzamt auf Antrag befreien, die Voraussetzungen sind aber eng.
Beispiel
Ein Kiosk druckt zu jedem Verkauf einen Bon mit Signatur der TSE, auch wenn die meisten Kunden ihn liegen lassen.
Quellen und Stand
Stand: 11.10.2026
Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.