TSE
Kurz erklärt
Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, die elektronische Kassenaufzeichnungen gegen Manipulation schützt.
Erklärung
Nach § 146a Abgabenordnung müssen elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein. Sie besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle und signiert jeden Kassenvorgang.
Die TSE kann als Hardware oder Cloud-Lösung umgesetzt sein. Systeme und TSE sind dem Finanzamt zu melden.
Quellen und Stand
Stand: 11.10.2026
Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.