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TSE

Lexikon · Recht · Stand 11.10.2026

Kurz erklärt

Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, die elektronische Kassenaufzeichnungen gegen Manipulation schützt.

Erklärung

Nach § 146a Abgabenordnung müssen elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein. Sie besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle und signiert jeden Kassenvorgang.

Die TSE kann als Hardware oder Cloud-Lösung umgesetzt sein. Systeme und TSE sind dem Finanzamt zu melden.

Quellen und Stand

Stand: 11.10.2026

Auswertung und Texte: Redaktion Einzelhandel.org. Fehler gefunden? Schreib uns.

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