Zum Inhalt springen
einzelhandel.org

Verkaufsoffener Sonntag: Voraussetzungen, Grenzen und Ablauf

Ratgeber · Redaktion · veröffentlicht am 11.10.2026

Verkaufsoffener Sonntag: Voraussetzungen, Grenzen und Ablauf

Verkaufsoffene Sonntage sind für viele Innenstädte wichtige Ereignisse. Sie ziehen Menschen an, die unter der Woche keine Zeit zum Bummeln haben, und verbinden Einkaufen mit Festen und Märkten. Gleichzeitig sind sie rechtlich umkämpft: Gewerkschaften und Kirchen klagen regelmäßig gegen Freigaben, und Gerichte haben viele Sonntagsöffnungen kurzfristig gestoppt. Dieser Ratgeber erklärt, welche Voraussetzungen gelten, wie sich die Länder unterscheiden und wie eine Freigabe vorbereitet wird. Konkrete Termine nennen wir nicht, sie legen die Gemeinden jedes Jahr neu fest.

Warum Sonntagsöffnungen begrenzt sind

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage sind nach dem Grundgesetz als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung geschützt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2009 entschieden, dass die Ladenöffnung an Sonntagen die Ausnahme bleiben muss und ein dem Sonntagsschutz entsprechender Sachgrund vorliegen muss. Das bloße Umsatzinteresse der Händler und das Einkaufsinteresse der Kundschaft reichen nicht aus.

Diese Rechtsprechung prägt alle Ländergesetze. Sie begrenzen die Zahl der Tage, binden die Freigabe an einen Anlass oder ein öffentliches Interesse und schließen besonders geschützte Tage aus. Verwaltungsgerichte prüfen Freigaben im Streitfall genau, oft im Eilverfahren wenige Tage vor dem geplanten Termin.

Wie viele Sonntage erlaubt sind

Die Höchstzahl unterscheidet sich je Land. Baden-Württemberg erlaubt drei Sonn- und Feiertage, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen vier. Brandenburg erlaubt fünf Tage aus besonderem Anlass, dazu je betroffenem Gebiet einen weiteren aus regionalem Anlass. Niedersachsen lässt gemeindeweit sechs Sonntage zu, je Ortsbereich höchstens vier, in Ausflugsorten acht.

In Berlin legt die Senatsverwaltung acht Sonn- oder Feiertage fest, zusätzlich darf jede Verkaufsstelle zwei weitere Tage aus Anlass wie einem Firmenjubiläum nutzen. Nordrhein-Westfalen erlaubt je Verkaufsstelle acht Tage, je Gemeinde bis zu 16. In Sachsen kommen zu den vier Anlasssonntagen weitere für regionale Ereignisse hinzu, gemeindeweit an höchstens acht Sonntagen.

Zeitfenster und Dauer

Auch die zulässige Dauer ist begrenzt. Verbreitet sind fünf zusammenhängende Stunden, die spätestens um 18 Uhr enden müssen, etwa in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Bayern erlaubt fünf Stunden zwischen 10 und 18 Uhr, Sachsen-Anhalt fünf Stunden zwischen 11 und 20 Uhr, Rheinland-Pfalz fünf Stunden außerhalb der Zeit von 6 bis 11 Uhr.

Länger ist es in Hessen mit bis zu sechs Stunden bis spätestens 20 Uhr, in Thüringen mit bis zu sechs Stunden zwischen 11 und 20 Uhr sowie in Berlin und Brandenburg mit 13 bis 20 Uhr. In Nordrhein-Westfalen beginnt die Öffnung ab 13 Uhr für bis zu fünf Stunden, in Sachsen gilt das Fenster 12 bis 18 Uhr. Fast überall soll die Zeit des Hauptgottesdienstes berücksichtigt werden.

Ausgeschlossene Tage

Bestimmte Tage dürfen in keinem oder kaum einem Land freigegeben werden. Dazu gehören regelmäßig Ostersonntag, Pfingstsonntag, Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag. Viele Länder schließen außerdem die Adventssonntage oder alle Sonntage im Dezember aus, andere erlauben einzelne Adventssonntage, etwa Thüringen wahlweise den ersten oder zweiten Advent, Mecklenburg-Vorpommern den ersten Advent und das Saarland einen ersten Advent, der in den Dezember fällt.

Auch gesetzliche Feiertage sind in vielen Ländern ausgeschlossen, teils ausdrücklich der 1. Mai und der 3. Oktober. In Niedersachsen ist sogar der Palmsonntag ausgenommen. Die vollständigen Listen findest du auf den Bundeslandseiten.

Der Anlass: Herzstück jeder Freigabe

Die meisten Länder verlangen einen Anlass, etwa einen Markt, eine Messe, ein Stadtfest oder eine ähnliche Veranstaltung. Nach der Rechtsprechung muss die Veranstaltung selbst so viele Besucher anziehen, dass die Ladenöffnung nur als Begleiterscheinung wirkt. Die Öffnung muss räumlich auf das Umfeld der Veranstaltung beschränkt sein.

Einige Länder lassen neben dem Anlass auch ein öffentliches Interesse genügen, etwa die Belebung der Innenstadt, die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche oder die überörtliche Sichtbarkeit der Gemeinde. Nordrhein-Westfalen zählt solche Gründe ausdrücklich auf, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt kennen sie ebenfalls. Sachsen-Anhalt verlangt dafür eine belegbare örtliche Problemlage und ein Gemeinde- oder Einzelhandelskonzept.

Wer entscheidet

In den meisten Ländern setzt die Gemeinde die verkaufsoffenen Sonntage per Rechtsverordnung oder Allgemeinverfügung fest, oft auf Antrag des Gewerbevereins oder der Werbegemeinschaft. In Bremen ist es der Senat beziehungsweise der Magistrat Bremerhaven, in Hamburg der Senat oder die von ihm bestimmten Stellen, in Thüringen die Landkreise und kreisfreien Städte, in Berlin die Senatsverwaltung.

Eine Besonderheit hat das Saarland: Dort legen die Inhaber der Verkaufsstellen die vier Tage und den Zeitraum selbst fest und zeigen sie spätestens 14 Tage vorher bei der Ortspolizeibehörde an. In Berlin dürfen Verkaufsstellen zwei zusätzliche Tage per Anzeige beim Bezirksamt nutzen. Vor der Festsetzung werden häufig Kammern, Gewerkschaften und Kirchen angehört.

Rechtssicher planen

Weil Freigaben häufig gerichtlich überprüft werden, lohnt sich eine sorgfältige Vorbereitung. Dokumentiere die Veranstaltung, die erwartete Besucherzahl und warum sie auch ohne Ladenöffnung Menschen anzieht. Lege den räumlichen Bereich der Öffnung so fest, dass er zum Veranstaltungsort passt. Prüfe, ob die Freigabe in einer Reihe mit anderen Sonntagen steht, die Höchstzahl überschreitet oder ausgeschlossene Tage berührt.

Plane früh, denn viele Gemeinden beschließen die Termine für das ganze Jahr. Rechne damit, dass eine Freigabe kurzfristig gerichtlich gestoppt werden kann. Kommuniziere den Termin so, dass die Veranstaltung im Vordergrund steht. Bremen und Nordrhein-Westfalen verlangen das ausdrücklich für die Werbung.

Kosten und Nutzen für deinen Laden

Ein verkaufsoffener Sonntag bringt nicht automatisch Gewinn. Du hast Personalkosten mit Zuschlägen, eventuell Kosten für Aktionen und Werbung, und ein Teil des Umsatzes verlagert sich nur von anderen Tagen. Für Läden mit Erlebnischarakter, Geschenken oder Mode ist ein solcher Tag oft lohnend, für Läden mit Bedarfseinkäufen weniger.

Rechne vorab grob: Erwartete Zusatzkundschaft mal Durchschnittsbon mal Handelsspanne, minus Zusatzkosten. Nutze den Tag auch für Neukundengewinnung, etwa mit einer Aktion, die einen Grund zum Wiederkommen gibt. Kein Händler ist verpflichtet, an einem freigegebenen Sonntag zu öffnen.

Personal am Sonntag

Wer am Sonntag Personal einsetzt, muss das Arbeitszeitgesetz beachten. Für Sonntagsarbeit ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein Ersatzruhetag zu gewähren, und mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben. Viele Ländergesetze enthalten zusätzliche Regeln zur Höchstdauer der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen und zu Aufzeichnungspflichten.

Plane die Sonntagsdienste frühzeitig und fair. Klare Absprachen zu Zuschlägen und Freizeitausgleich vermeiden Konflikte. Tarifverträge können Zuschläge vorschreiben. In Betrieben mit Betriebsrat sind dessen Mitbestimmungsrechte bei der Lage der Arbeitszeit zu beachten.

Sonntagsöffnung ohne verkaufsoffenen Sonntag

Unabhängig von Anlasssonntagen dürfen bestimmte Geschäfte regelmäßig sonntags öffnen: Bäckereien, Blumenläden, Zeitungskioske und Hofläden für begrenzte Stunden, Verkaufsstellen an Bahnhöfen, Flughäfen und Tankstellen für Reisebedarf, und in Tourismusorten Geschäfte mit touristischem Sortiment. In einigen Ländern kommen personallose Kleinstsupermärkte hinzu.

Wer an solchen Tagen öffnet, muss in vielen Ländern gut sichtbar auf die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen hinweisen. Die erlaubten Stunden und Sortimente unterscheiden sich stark. Auf den Bundeslandseiten findest du die Regeln für dein Land.

Häufige Fragen

Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es pro Jahr?

Je nach Land zwischen drei und acht je Gemeinde oder Verkaufsstelle, in einigen Ländern mit zusätzlichen Tagen für regionale Ereignisse oder Ortsteile.

Wer legt die Termine fest?

Meist die Gemeinde, in Stadtstaaten der Senat oder die Bezirke. Im Saarland bestimmen die Inhaber die Tage selbst und zeigen sie an.

Warum werden verkaufsoffene Sonntage manchmal kurzfristig abgesagt?

Weil Gerichte Freigaben stoppen, wenn kein ausreichender Anlass vorliegt oder die Öffnung räumlich zu weit reicht. Geklagt wird häufig im Eilverfahren.

Muss ich an einem verkaufsoffenen Sonntag öffnen?

Nein, die Freigabe erlaubt die Öffnung, verpflichtet aber nicht dazu. Ausnahmen können sich aus Mietverträgen mit Betriebspflicht ergeben.

Sind Adventssonntage verkaufsoffen?

In vielen Ländern sind sie ausgeschlossen. Einige erlauben einzelne Adventssonntage, etwa Thüringen den ersten oder zweiten Advent, Mecklenburg-Vorpommern den ersten Advent.

Wo finde ich die Termine für meine Stadt?

Bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung, meist im Amtsblatt oder auf der Website, und beim örtlichen Gewerbeverein. Wir veröffentlichen bewusst keine Termine, weil sie sich kurzfristig ändern können.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 11.10.2026

Rechtsangaben beziehen sich auf die jeweils genannten Gesetze, Branchenkennzahlen auf das Statistische Bundesamt (Statistisches Jahrbuch 2019), Geschäftszahlen auf OpenStreetMap. Details unter Quellen und Methodik.

Redaktion

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Einzelhandel.org. Rechtsangaben mit Fundstelle, Zahlen mit Quelle. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Hinweise gern über Kontakt.

Für Händler · kostenlos

Dein Laden: passende Anbieter finden

Kassensystem, Warenwirtschaft, Ladeneinrichtung: Mit mehreren Angeboten siehst du schnell, was üblich ist.

  • Für Gründer und Händler
  • Bis zu 3 Angebote
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Beratung anfragen