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Ladenöffnungszeiten in Deutschland: was die 16 Ländergesetze erlauben

Ratgeber · Redaktion · veröffentlicht am 11.10.2026

Ladenöffnungszeiten in Deutschland: was die 16 Ländergesetze erlauben

Wie lange ein Laden öffnen darf, regelt seit der Föderalismusreform jedes Land selbst. Mit dem Bayerischen Ladenschlussgesetz, das seit dem 1. August 2025 gilt, hat inzwischen auch das letzte Land ein eigenes Gesetz. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich: In Berlin darf werktags rund um die Uhr verkauft werden, in Bayern ist um 20 Uhr Schluss. Dieser Ratgeber erklärt das System, fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen und zeigt, welche Ausnahmen es für bestimmte Waren und Orte gibt. Die vollständigen Regeln je Land findest du auf unseren Bundeslandseiten, jeweils mit Fundstelle.

Wer die Regeln macht

Bis 2006 galt bundesweit das Gesetz über den Ladenschluss. Mit der Föderalismusreform ging die Zuständigkeit für den Ladenschluss auf die Länder über. Die meisten Länder haben danach schnell eigene Gesetze erlassen, meist unter Namen wie Ladenöffnungsgesetz oder Ladenöffnungszeitengesetz. Bayern wendete das Bundesgesetz noch viele Jahre weiter an und hat erst 2025 ein eigenes Bayerisches Ladenschlussgesetz verabschiedet.

Der Sonn- und Feiertagsschutz ist zusätzlich im Grundgesetz verankert. Das Bundesverfassungsgericht hat 2009 entschieden, dass Sonntagsöffnungen einen Sachgrund brauchen und die Ausnahme bleiben müssen. Deshalb sind verkaufsoffene Sonntage in allen Ländern an Anlässe oder ein öffentliches Interesse gebunden und zahlenmäßig begrenzt.

Werktags: drei Gruppen von Ländern

Bei den Werktagen lassen sich drei Gruppen unterscheiden. In Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein dürfen Geschäfte von Montag bis Samstag ohne zeitliche Begrenzung öffnen.

In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist werktags von Montag bis Freitag rund um die Uhr erlaubt, am Samstag aber früher Schluss: in Mecklenburg-Vorpommern um 22 Uhr, in Sachsen-Anhalt und Thüringen um 20 Uhr. Feste Zeitfenster für alle Werktage gelten in Rheinland-Pfalz und Sachsen von 6 bis 22 Uhr sowie in Bayern und dem Saarland von 6 bis 20 Uhr. Bäckereien dürfen dort früher beginnen, in Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland um 5.30 Uhr, in Sachsen um 5 Uhr.

Sonn- und Feiertage: grundsätzlich geschlossen

An Sonn- und Feiertagen müssen Geschäfte in allen Ländern grundsätzlich geschlossen bleiben. Ausnahmen gibt es für bestimmte Waren, bestimmte Orte und für einzelne verkaufsoffene Sonntage. Welche Tage Feiertage sind, ergibt sich aus den Feiertagsgesetzen der Länder, deshalb unterscheidet sich auch das: Fronleichnam ist etwa in einigen Ländern Feiertag, in anderen nicht.

Die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage reicht von drei in Baden-Württemberg bis zu acht in Berlin und Nordrhein-Westfalen. In Berlin legt die Senatsverwaltung die Tage per Allgemeinverfügung fest, in Nordrhein-Westfalen können Verkaufsstellen an bis zu acht Tagen öffnen, je Gemeinde sind bis zu 16 möglich, wenn die Freigaben auf Ortsteile verteilt werden. In den meisten anderen Ländern sind es vier.

Heiligabend und Silvester

Fällt der 24. Dezember auf einen Werktag, schließen die Geschäfte in nahezu allen Ländern um 14 Uhr. In Bremen, Hessen, Sachsen und Thüringen gilt eine Schlusszeit von 14 Uhr auch am 31. Dezember, in Niedersachsen dürfen ab 14 Uhr am 24. und 31. Dezember nur noch Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen an Bahnhöfen und Flughäfen öffnen. In den übrigen Ländern gilt an Silvester die normale Werktagsregel.

Fällt Heiligabend auf einen Sonntag, erlauben viele Länder eine kurze Öffnung für Lebensmittel und Weihnachtsbäume, meist höchstens drei Stunden bis 14 Uhr. Die genauen Regeln unterscheiden sich und stehen auf den Bundeslandseiten.

Ausnahmen für bestimmte Waren

Alle Länder erlauben an Sonn- und Feiertagen den Verkauf bestimmter Waren für begrenzte Zeit. Typisch sind Back- und Konditorwaren, Blumen, Zeitungen und Zeitschriften sowie Milchprodukte und landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Hofläden. Die erlaubte Dauer reicht von zwei Stunden für Blumen in Bayern bis zu sechs Stunden für Zeitungen in Baden-Württemberg oder für mehrere Warengruppen in Hessen und Sachsen.

Für Blumengeschäfte gibt es in einigen Ländern längere Zeiten an Tagen wie Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag oder Muttertag. Voraussetzung ist meist, dass die Waren den Schwerpunkt des Geschäfts bilden. Ein Supermarkt mit Backtheke darf deshalb nicht einfach als Bäckerei öffnen.

Bahnhöfe, Flughäfen und Tankstellen

Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen und Flughäfen dürfen in allen Ländern auch an Sonn- und Feiertagen öffnen, allerdings nur für Reisebedarf. Was dazu zählt, definieren die Gesetze, typischerweise Zeitungen, Bücher, Tabakwaren, Blumen, Reiseandenken sowie Lebens- und Genussmittel in kleinen Mengen. An großen Flughäfen und Fernbahnhöfen ist das erlaubte Sortiment in mehreren Ländern weiter gefasst.

Tankstellen dürfen rund um die Uhr Kraftstoff, Ersatzteile für die Fahrbereitschaft und Reisebedarf verkaufen. Daraus erklärt sich, warum Tankstellenshops sonntags geöffnet haben, aber kein vollständiges Supermarktsortiment anbieten dürfen. Apotheken dürfen ebenfalls jederzeit öffnen, organisiert über Notdienste der Kammern.

Kur-, Ausflugs- und Tourismusorte

In anerkannten Kur- und Erholungsorten, Wallfahrtsorten und Ausflugsorten mit starkem Fremdenverkehr erlauben die Länder zusätzliche Sonntagsöffnungen für touristischen Bedarf. Häufig sind es bis zu 40 Sonn- und Feiertage im Jahr mit bis zu acht Stunden, etwa in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Niedersachsen und Schleswig-Holstein regeln eine Saison vom 15. Dezember bis 31. Oktober, Sachsen-Anhalt lässt die Wahl zwischen 40 Tagen mit acht Stunden und allen Sonn- und Feiertagen mit sechs Stunden.

Welche Orte begünstigt sind, legen Verordnungen fest. Das erlaubte Sortiment ist begrenzt, meist auf Reisebedarf, Bade- und Sportartikel, Devotionalien und ortstypische Waren.

Digitale Kleinstsupermärkte

Eine neue Entwicklung sind personallose, digitale Kleinstsupermärkte, in denen Kundinnen und Kunden mit App oder Karte einkaufen. Mehrere Länder haben dafür eigene Regeln geschaffen. Bayern erlaubt personallosen Kleinstsupermärkten bis 150 Quadratmeter die Öffnung auch in den Ladenschlusszeiten. Baden-Württemberg lässt vollautomatisierte Verkaufsstellen bis 150 Quadratmeter seit 2026 an Sonn- und Feiertagen zu, Hessen digitale Kleinstsupermärkte bis 120 Quadratmeter.

Schleswig-Holstein erlaubt personallose Kleinstsupermärkte bis 350 Quadratmeter, die überwiegend Lebensmittel verkaufen, in Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern. In anderen Ländern ist die Rechtslage weniger eindeutig. Wer ein solches Konzept plant, sollte die Regeln des jeweiligen Landes und gegebenenfalls aktuelle Rechtsprechung genau prüfen.

Einkaufsnächte und lange Samstage

Einige Länder mit festen Werktagszeiten erlauben Ausnahmen für besondere Abende. In Bayern können Gemeinden bis zu acht Werktage im Jahr bis 24 Uhr freigeben, und jede Verkaufsstelle darf zusätzlich an bis zu vier Werktagen bis Mitternacht öffnen, wenn sie das zwei Wochen vorher anzeigt. In Rheinland-Pfalz sind bis zu acht Einkaufsnächte möglich, in Sachsen bis zu fünf Einkaufsveranstaltungen, die die Inhaber anzeigen.

Im Saarland kann die Ortspolizeibehörde einen Werktag im Jahr bis 24 Uhr freigeben, in Mecklenburg-Vorpommern ist an bis zu vier Tagen im Jahr eine Öffnung bis Mitternacht möglich. In Sachsen-Anhalt kann eine Sonntagsfreigabe auf den vorhergehenden Samstag bis 24 Uhr erstreckt werden.

Arbeitnehmerschutz bleibt Bundesrecht

Dass ein Geschäft öffnen darf, heißt nicht, dass Beschäftigte beliebig arbeiten dürfen. Das Arbeitszeitgesetz des Bundes regelt Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und die Sonntagsarbeit. Nach § 11 Arbeitszeitgesetz müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben, für Sonntagsarbeit ist ein Ersatzruhetag zu gewähren.

Die Ländergesetze enthalten zusätzlich eigene Schutzregeln, etwa Ansprüche auf freie Samstage oder Aufzeichnungspflichten für Sonntagsarbeit. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können weitere Regeln enthalten. Wer Personal beschäftigt, sollte vor der Ausweitung der Öffnungszeiten prüfen, ob die Personalplanung das zulässt.

Was das für deine Planung bedeutet

Für die meisten Läden sind die gesetzlichen Grenzen nicht der entscheidende Faktor, denn kaum ein inhabergeführtes Geschäft öffnet rund um die Uhr. Wichtiger ist die Frage, welche Öffnungszeiten deine Kundschaft erwartet und welche du mit deinem Personal leisten kannst. Lange Öffnungszeiten mit wenig Kundschaft verursachen Kosten ohne Umsatz.

Relevant werden die Regeln bei verkaufsoffenen Sonntagen, Einkaufsnächten, besonderen Sortimenten wie Backwaren und Blumen, bei Standorten an Bahnhöfen und in Tourismusorten sowie bei automatisierten Verkaufskonzepten. Hier lohnt der Blick in das Gesetz deines Landes. Unsere Bundeslandseiten fassen die Regeln zusammen und verlinken auf die amtlichen Fundstellen.

Häufige Fragen

Warum gelten in jedem Bundesland andere Öffnungszeiten?

Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Länder für den Ladenschluss zuständig. Jedes Land hat ein eigenes Gesetz erlassen, Bayern zuletzt 2025.

In welchen Ländern darf werktags rund um die Uhr geöffnet werden?

In Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein von Montag bis Samstag. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt das von Montag bis Freitag, samstags ist früher Schluss.

Wo gelten die strengsten Öffnungszeiten?

In Bayern und im Saarland mit 6 bis 20 Uhr an Werktagen. In Rheinland-Pfalz und Sachsen gilt 6 bis 22 Uhr.

Wann schließen Geschäfte an Heiligabend?

Fällt der 24. Dezember auf einen Werktag, in fast allen Ländern um 14 Uhr. Einige Länder haben Sonderregeln für einzelne Branchen.

Gilt das alte Bundesgesetz noch?

Mit dem Bayerischen Ladenschlussgesetz, das seit dem 1. August 2025 gilt, regeln alle 16 Länder die Ladenöffnung selbst.

Dürfen Bäckereien sonntags öffnen?

Ja, in allen Ländern für eine begrenzte Zahl von Stunden, meist zwischen drei und sechs. Die genauen Zeiten stehen im Gesetz des jeweiligen Landes.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 11.10.2026

Rechtsangaben beziehen sich auf die jeweils genannten Gesetze, Branchenkennzahlen auf das Statistische Bundesamt (Statistisches Jahrbuch 2019), Geschäftszahlen auf OpenStreetMap. Details unter Quellen und Methodik.

Redaktion

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Einzelhandel.org. Rechtsangaben mit Fundstelle, Zahlen mit Quelle. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Hinweise gern über Kontakt.

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